Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RW Beauty Equipment – Inhaber Roman Wittmann
Edisonstraße 60
90431 Nürnberg, Deutschland
Telefon: +49 159 01 85 86 23
E-Mail: info@beautyapparate.de
Website: www.beautyapparate.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern. Sie regeln insbesondere den Verkauf neuer, gebrauchter und generalüberholter professioneller Kosmetikgeräte sowie vereinbarte Schulungs-, Service- und Reparaturleistungen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RW Beauty Equipment, Inhaber Roman Wittmann, Edisonstraße 60, 90431 Nürnberg, Deutschland, nachfolgend „RW“ oder „Verkäufer“, und seinen Kunden über Waren und Leistungen von RW.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert. RW ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft anzufordern.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn RW ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, ausdrücklich vereinbarte Produktspezifikationen und die Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Produktdarstellungen im Onlineshop, in Präsentationen, Katalogen, Preislisten, sozialen Medien oder sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung, Zahlungsaufforderung nach Prüfung der Bestellung oder Versand der Ware zustande.
(3) Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
(4) Mündliche Nebenabreden und Zusagen werden nur verbindlich, wenn RW sie in Textform bestätigt. Änderungen der Bestellung nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(5) Technische Daten, Maße, Gewichte, Abbildungen und Leistungsangaben sind Beschreibungen der Ware. Handelsübliche oder technisch notwendige Abweichungen und der Einsatz gleichwertiger Bauteile bleiben zulässig, soweit dadurch die vereinbarte Funktion, Sicherheit, Konformität und bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigt werden.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit. Bei Widersprüchen gilt die deutsche Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand, Transportversicherung, Zölle, Einfuhrabgaben, Montage, Installation, Schulung und sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(2) Zahlungsplan, Fälligkeit und Zahlungsart ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(3) Vereinbarte Anzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet. Ihre Behandlung bei einer Vertragsaufhebung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Regelungen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale und weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
4. Ratenkauf Finanzierung und Leasing
(1) Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Raten sind zu den vereinbarten Terminen ohne weitere Aufforderung zu zahlen.
(2) Gerät der Kunde mit fälligen Raten in Verzug und zahlt er trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann RW im gesetzlich zulässigen Umfang die noch offene Restforderung fällig stellen oder andere gesetzliche Rechte ausüben.
(3) RW kann bei der Vermittlung von Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen. Über Annahme, Konditionen und Auszahlung entscheidet ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner. Ein Anspruch auf Finanzierung besteht nicht.
(4) Die Ablehnung einer Finanzierung hebt einen bereits geschlossenen Kaufvertrag nur auf, wenn der Kaufvertrag ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung einer Finanzierungszusage geschlossen wurde.
(5) Bei Leasing- und Mietkaufgeschäften gelten ergänzend die Vereinbarungen mit dem Finanzierungspartner. Soweit der Finanzierungspartner Käufer des Geräts wird, richten sich Eigentum, Zahlungsabwicklung und Mängelbearbeitung zusätzlich nach dem jeweiligen Dreiecksverhältnis.
5. Lieferung und Leistungszeit
(1) Lieferumfang, Lieferort und Lieferzeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Freigaben und vereinbarten Zahlungen bei RW eingegangen sind.
(3) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Versandkosten einer von RW veranlassten Teillieferung trägt RW, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von RW, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel sowie nicht von RW zu vertretende Lieferausfälle bei Vorlieferanten, verlängern die Leistungsfrist angemessen. RW informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen. Gesetzliche Rechte bei dauernder Unmöglichkeit oder unzumutbarer Verzögerung bleiben bestehen.
(5) Eine Lieferung bis Bordsteinkante, Montage, Einbringung in die Geschäftsräume, Installation oder Inbetriebnahme erfolgt nur, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.
(6) Scheitert die Zustellung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, trägt der Kunde die angemessenen Kosten des erfolglosen Zustellversuchs und einer erneuten Zustellung.
6. Versand Gefahrübergang und Warenannahme
(1) Bei einem Versendungskauf an einen Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über.
(2) Der Kunde soll die Sendung bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Transportschäden prüfen, Schäden dokumentieren und dem Transportdienstleister sowie RW unverzüglich melden.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(4) Transportkisten und Spezialverpackungen sollen für einen möglichen Rücktransport aufbewahrt werden. Fehlt eine geeignete Verpackung, hat der Kunde für eine gleichwertige, transportsichere Verpackung zu sorgen. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen; Schäden aus unzureichender Verpackung trägt jedoch der dafür Verantwortliche.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von RW.
(2) Bis zum Eigentumsübergang darf der Kunde die Ware ohne Zustimmung von RW weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen oder dauerhaft an Dritte überlassen.
(3) Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Zugriffe Dritter sind RW unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde unterstützt RW bei der Sicherung des Eigentums.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten kann RW nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Das bloße Herausgabeverlangen gilt nicht automatisch als Rücktritt.
8. Produktbeschreibung Konformität und Herstellerangaben
(1) Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, der konkreten Produktbeschreibung, den ausdrücklich einbezogenen technischen Unterlagen und bei gebrauchten Geräten zusätzlich aus dem Zustandsbericht.
(2) Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnungen, Konformitätsbewertungen, Meldepflichten und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.
(3) Eine CE-Kennzeichnung bestätigt nicht automatisch eine Zertifizierung nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte. Eine medizinische Zweckbestimmung, MDR-Klassifizierung oder Beteiligung einer benannten Stelle gilt nur als zugesichert, wenn dies in den produktspezifischen Vertragsunterlagen und der zugehörigen Konformitätsdokumentation ausdrücklich ausgewiesen ist.
(4) Der rechtliche Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte oder sonstige Wirtschaftsakteur ergibt sich aus Typenschild, Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und Konformitätserklärung des konkreten Geräts. RW handelt als Verkäufer, Lieferant, Service- oder Schulungspartner, soweit nicht in den Produktunterlagen ausdrücklich eine andere rechtliche Rolle ausgewiesen ist.
(5) RW übergibt die für das konkrete Gerät vereinbarten Unterlagen. Der Kunde hat diese aufzubewahren und sicherzustellen, dass sie den Anwendern zugänglich sind.
(6) Angaben zu Behandlungsergebnissen, Auslastung, Umsatz oder Amortisation sind Erfahrungs- oder Rechenbeispiele und keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder therapeutischen Erfolg.
9. Bestimmungsgemäße Verwendung und Betreiberpflichten
(1) Der Kunde darf das Gerät nur entsprechend der vereinbarten Zweckbestimmung, der Gebrauchsanweisung, den Sicherheitshinweisen und den am Betriebsort geltenden gesetzlichen Anforderungen betreiben.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass nur ausreichend qualifizierte, eingewiesene und gegebenenfalls gesetzlich berechtigte Personen das Gerät anwenden. Er ist für die Organisation seines Studio- oder Praxisbetriebs, Anamnese, Einwilligung, Hygiene, Wartung, Dokumentation und erforderliche Behördenanzeigen verantwortlich.
(3) Soweit für eine Anwendung Fachkunde nach der NiSV, ärztliche Durchführung, Laserschutz, weitere Fachkunde oder eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, muss diese Voraussetzung vor der Anwendung erfüllt sein.
(4) Die Verantwortung von RW für gesetzlich geschuldete Produktkonformität, Produktsicherheit, zutreffende Produktinformationen und vereinbarte Unterlagen wird durch die Betreiberpflichten des Kunden nicht eingeschränkt.
(5) Bei einer sicherheitsrelevanten Störung hat der Kunde die Anwendung sofort zu beenden, das Gerät gegen weitere Benutzung zu sichern und RW unverzüglich unter Angabe von Modell, Seriennummer und Fehlerbild zu informieren.
10. Schulungen und Geräteeinweisungen
(1) Inhalt, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Ort, Sprache und Vergütung einer Schulung oder Geräteeinweisung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Eine Geräteeinweisung vermittelt die bestimmungsgemäße und sichere Bedienung des konkreten Geräts. Sie ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde, staatliche Erlaubnis oder berufliche Qualifikation.
(3) Eine NiSV-Fachkundeschulung oder ein anerkanntes Fachkundemodul ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich unter Benennung des Moduls und des Schulungsträgers vereinbart wurde.
(4) Ein Teilnahmezertifikat bestätigt ausschließlich die dort bezeichnete Teilnahme oder Qualifikation. Es enthält keine darüber hinausgehende Zulassung zur Ausübung heilkundlicher oder ärztlich vorbehaltener Tätigkeiten.
(5) Muss ein Termin aus wichtigem Grund verschoben werden, bietet RW einen zumutbaren Ersatztermin an. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Schulungsunterlagen, Videos und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne Zustimmung von RW nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
11. Neue Geräte
(1) Neue Geräte werden mit dem vereinbarten Lieferumfang und den ausdrücklich zugesagten Zubehörteilen geliefert.
(2) Eine Installation, Abnahmeprüfung, Einweisung vor Ort oder Anbindung an Kundensysteme ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Verbrauchsmaterialien, Behandlungsköpfe, Kartuschen, Filter, Flüssigkeiten und sonstiges Zubehör gehören nur zum Lieferumfang, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
12. Gebrauchte generalüberholte und Vorführgeräte
(1) Gebrauchte, generalüberholte und Vorführgeräte werden mit ihrem individuellen Alter, Zustand, bekannten Abweichungen und vereinbarten Lieferumfang verkauft. Maßgeblich sind Angebot, Zustandsbeschreibung, Fotos, Prüfprotokoll und Auftragsbestätigung.
(2) Übliche Gebrauchsspuren, dokumentierte Betriebsstunden, Impuls- oder Schusszahlen und offengelegte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(3) Als generalüberholt gilt ein Gerät nur, wenn Art und Umfang der durchgeführten Prüfung, Reparatur oder Aufarbeitung im Angebot oder Zustandsbericht beschrieben sind.
(4) Der Kunde erhält vor Vertragsschluss Gelegenheit, bekannte wesentliche Abweichungen zur Kenntnis zu nehmen. Eine Besichtigung oder Vorführung kann nach Vereinbarung erfolgen.
13. Mängelrechte
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend wirksam etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt bei neuen und gebrauchten Waren zwölf Monate ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit zwingendes Recht längere Fristen vorsieht.
(3) RW ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. RW kann im gesetzlich zulässigen Umfang zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, unmöglich oder wird sie berechtigt verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Keine Mängelansprüche bestehen wegen natürlicher Abnutzung, bestimmungsgemäßem Verbrauch von Verschleißteilen, unsachgemäßer Bedienung, ungeeigneten Betriebsmitteln, fehlender vorgeschriebener Wartung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unzulässiger Änderungen, Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte oder äußerer Einwirkungen, die bei Vertragsschluss nicht vorausgesetzt waren.
(6) Bei einer Mängelmeldung hat der Kunde Modell, Seriennummer, Lieferdatum und Fehlerbild anzugeben sowie zumutbare Maßnahmen der Fernprüfung zu ermöglichen. Eine Fernprüfung ersetzt keine erforderliche Vor-Ort-Prüfung oder Werkstattdiagnose.
(7) Wird das Gerät nach Gefahrübergang an einen anderen als den vereinbarten Einsatzort verbracht, trägt der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten der Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
14. Freiwillige Garantien
(1) Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie im konkreten Angebot, Garantieschein oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt wird. Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
(2) Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Garantiegeber, Voraussetzungen und Ausschlüsse ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
(3) Ohne ausdrückliche Garantieerklärung begründen Werbeaussagen, technische Prognosen oder Angaben zur üblichen Lebensdauer keine selbständige Garantie.
15. Verschleißteile Verbrauchsmaterialien und Handstücke
(1) Zu Verschleiß- und Verbrauchsteilen können je nach Gerät insbesondere Lampen, Filter, Dichtungen, Schläuche, Rollen, Kartuschen, Nadeln, Behandlungsspitzen, Membranen, Akkus, Kühlmittel, Flüssigkeiten und mechanisch beanspruchte Teile gehören.
(2) Bestimmungsgemäßer Verbrauch und gewöhnlicher Verschleiß sind kein Sachmangel. Ein bereits bei Gefahrübergang vorhandener Material- oder Herstellungsfehler bleibt davon unberührt.
(3) Handstücke und Applikatoren sind entsprechend der Gebrauchsanweisung zu reinigen, zu lagern und zu warten. Schäden durch Sturz, Flüssigkeitseintritt, ungeeignete Reinigungs- oder Kontaktmittel, nicht freigegebene Seren oder mechanische Überlastung fallen nicht unter eine freiwillige Garantie und begründen keine Mängelrechte, wenn der Schaden hierauf zurückzuführen ist.
16. Service Wartung und Reparatur
(1) Service-, Wartungs-, Diagnose- und Reparaturleistungen bedürfen eines gesonderten Auftrags. Leistungsumfang, Vergütung und voraussichtliche Bearbeitungszeit ergeben sich aus dem Serviceauftrag.
(2) Ein Kostenvoranschlag wird nur erstellt, wenn dies vereinbart ist. Zeigt sich während der Arbeiten, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, informiert RW den Kunden und holt eine Freigabe ein, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(3) RW darf fachkundige Servicepartner oder Herstellerbetriebe einsetzen. Ein Anspruch auf Reparatur durch eine bestimmte Person besteht nicht.
(4) Bei herstellerseitigen Software-, Lizenz-, Sicherheits- oder Zugangssperren besteht kein Anspruch auf Entsperrung durch RW, wenn RW hierfür nicht autorisiert ist oder keinen rechtmäßigen Zugang besitzt. RW kann den Auftrag in diesem Fall ablehnen oder auf den Hersteller beziehungsweise den autorisierten Service verweisen.
(5) Der Kunde sichert vor Übergabe eines Geräts alle für ihn wichtigen Daten und entfernt, soweit möglich, personenbezogene Daten. RW haftet für Datenverlust nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
(6) Ausgebaute Teile dürfen nach Abschluss der Reparatur fachgerecht entsorgt werden, sofern der Kunde ihre Rückgabe nicht spätestens bei Auftragserteilung verlangt und keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
(7) Holt der Kunde ein fertiggestelltes oder unrepariert zurückgegebenes Gerät trotz Mitteilung und angemessener Nachfrist nicht ab, kann RW angemessene Lagerkosten verlangen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben unberührt.
(8) RW kann Arbeiten ablehnen oder unterbrechen, wenn ein sicherer oder gesetzeskonformer Betrieb nicht hergestellt werden kann, Ersatzteile nicht verfügbar sind oder Eingriffe die Produktsicherheit oder Konformität unvertretbar beeinträchtigen würden.
17. Ersatz und Leihgeräte
(1) Ein Anspruch auf ein Ersatz- oder Leihgerät besteht nur, wenn dies im konkreten Angebot, Servicevertrag oder Garantieschein ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die Bereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eines geeigneten Geräts. Gerätetyp, Nutzungsdauer, Transportkosten, Verbrauchskosten und Haftung werden in einer gesonderten Übergabe- oder Leihvereinbarung geregelt.
(3) Der Kunde darf ein Ersatz- oder Leihgerät nur bestimmungsgemäß einsetzen und muss es nach Aufforderung vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben.
18. Rücktritt Stornierung und Nichtabnahme
(1) Da RW ausschließlich mit Unternehmern Verträge schließt, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
(2) Nach Vertragsschluss kann der Kunde nur aufgrund eines gesetzlichen Rechts oder einer ausdrücklichen Vereinbarung vom Vertrag zurücktreten oder die Bestellung stornieren.
(3) Bei kundenspezifisch bestellten, konfigurierten, gekennzeichneten oder beim Hersteller verbindlich disponierten Geräten ist eine freiwillige Stornierung nur mit Zustimmung von RW möglich.
(4) Nimmt der Kunde die Ware ohne rechtfertigenden Grund endgültig nicht ab oder löst er sich unberechtigt vom Vertrag, kann RW Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. RW darf den Schaden, soweit gesetzlich zulässig, mit 15 Prozent des Nettokaufpreises pauschalieren. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. RW bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Bereits geleistete Zahlungen werden mit fälligen Ansprüchen verrechnet. Ein automatischer Verfall einer Anzahlung findet nicht statt.
19. Haftung
(1) RW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und aus ausdrücklich übernommenen Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) RW übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Behandlungserfolg, Umsatz, Gewinn, Auslastungsgrad oder Amortisationszeitraum. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden auf einem von RW zu vertretenden Produktmangel, einer Pflichtverletzung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie beruht.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von RW.
20. Marketingmaterialien und Nutzungsrechte
(1) Von RW bereitgestellte Fotos, Videos, Texte, Vorlagen und Schulungsunterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt.
(2) Soweit Marketingmaterialien Bestandteil des Lieferumfangs sind, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene geschäftliche Bewerbung des erworbenen Geräts. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Verwendung zur Bewerbung konkurrierender Geräte ist ohne Zustimmung von RW nicht gestattet.
(3) Marken, Typenschilder, Seriennummern, Warnhinweise und Konformitätskennzeichnungen dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
21. Internationale Lieferungen
(1) Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittländer erfolgen nach individueller Vereinbarung. Umsatzsteuer, Transport, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige Kosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Lieferklausel.
(2) Der Kunde prüft die am Einsatzort geltenden Betreiber-, Anwendungs-, Qualifikations- und Meldepflichten. Zwingende Pflichten von Hersteller, Importeur, Bevollmächtigtem, Händler oder Verkäufer werden dadurch nicht auf den Kunden übertragen.
(3) Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions- und Außenwirtschaftsvorschriften.
22. Datenschutz
(1) RW verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen.
(2) Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter https://beautyapparate.de/datenschutzerklaerung-rw-beauty-equipment/.
23. Mitteilungspflichten
(1) Der Kunde teilt RW Änderungen seiner Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstiger vertragsrelevanter Kontaktdaten unverzüglich mit, solange noch Leistungen, Zahlungen, Gewährleistungs-, Garantie-, Leasing- oder Servicepflichten bestehen.
(2) Zusätzliche Kosten, die durch eine schuldhaft verspätete Mitteilung entstehen, trägt der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang.
24. Anwendbares Recht Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. RW bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach § 306 BGB. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
RW Beauty Equipment
Inhaber Roman Wittmann
Edisonstraße 60, 90431 Nürnberg, Deutschland
info@beautyapparate.de | www.beautyapparate.de
Weitere Informationen zu RW Beauty Equipment finden Sie in unserem Onlineshop, auf der Seite Über RW Beauty Equipment und unter Kontakt.
Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Aktualisiert Oktober 2026